Wenn Freiberufler, wie Ärzte oder Steuerberater, ihr Unternehmen veräußern, geht es maßgeblich nicht um das Anlagevermögen, sondern vielmehr um den Mandantenstamm bzw. Patientenstamm und den darin verkörperten Goodwill. Hier stehen die Verkäufer und Käufer vor einem großen Problem, da die berufsbedingte Schweigepflicht eine Prüfung und Bewertung des Unternehmens erheblich erschwert.

Schweigepflicht – Bei Verstoß ist alles hin

Wie ist ein typischer Sachverhalt bei einem Kauf oder Verkauf einer Arztpraxis oder Steuerberatungskanzlei: Nachdem sich Verkäufer und Käufer kennengelernt haben, beginnen sie über das Kaufobjekt und den Preis zu verhandeln. Über die Bewertung des Inventars ist man sich schnell einig. Große Probleme ergeben sich aber bei der Bewertung des Mandanten-bzw. Patientenstammes. Wie soll aber eine Bewertung erfolgen, ohne nähere Kenntnisse über die Mandanten/Patienten zu erlangen? Eine Befreiung von der Schweigepflicht gegenüber anderen Schweigepflichtigen kennt das Gesetz nicht. Vielmehr ist der Kaufvertrag wegen Missachtung der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 134 BGB von Anfang an nichtig, wenn dem Käufer die bestehenden Mandatsverhältnisse bzw. Patientenakten ohne die vorherige Zustimmung der betroffenen Mandanten/Patienten offenbart werden. Die Folge der Nichtigkeit ist, dass der Vertrag rückabgewickelt werden muss, was wiederum zu erheblichen Problemen zwischen den Beteiligten führt.

Folgen für den Kaufvertrag

Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages ist den Parteien noch nicht bekannt, welche Mandanten bzw. Patienten von dem Erwerber betreut werden wollen. Die hierfür erforderliche Zustimmung wird ja erst nach dem Abschluss des Kaufvertrages vom Verkäufer eingeholt werden. Dieses hat erhebliche Folgen für den Inhalt des Kaufvertrages.

Die Kaufpreisbildung ist schwierig. Sollte ein Festpreis vereinbart werden, dann muss sich der Käufer auf die Angaben des Verkäufers verlassen können. Hier können Zusicherungen und Garantien des Verkäufers helfen. Sollte hingegen ein variabler Kaufpreis vereinbart werden, der sich an dem zukünftigen Umsatz orientiert, dann kann auch dieses Modell der Kaufpreisgestaltung zur Nichtigkeit führen, da im Ergebnis der Käufer die Höhe des Kaufpreises in der Hand hat. Somit sollten im Rahmen der Kaufvertragsverhandlung eine eingehende Analyse der Risiken und eine genaue Prüfung der Kaufpreisregelung erfolgen.

Auch wenn der Verkäufer Zusicherungen oder Garantien abgegeben hat, dann ist dieses für den Käufer nicht ohne Risiken. Hier ist eine eingehende Ermittlung der wertbildenden Faktoren, wie z.B. Zusammensetzung der Mandantenstruktur, erforderlich, wobei auch hier streng darauf geachtet werden muss, dass die Schweigepflicht fortdauernd gewahrt wird, so dass eine Anonymisierung der Daten durch den Verkäufer zwingend erforderlich ist.

Fazit

Der Kauf und Verkauf des Unternehmens eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Freiberuflers ist mit einigen Fallstricken verbunden, die häufig die Nichtigkeit zur Folge haben können. Eine umfassende Analyse der Risiken und genaue vertragliche Regelungen sind zwingend erforderlich. Gern stehen Ihnen die Rechtsanwälte von Raap & Partner für diesen besonderen Fall des Unternehmensverkaufs zur Verfügung.