Axel Raap

Axel Raap

Rechtsanwalt, Partner
Tel:+49 40 3 69 19 31- 20
Fax: +49 40 3 69 19 31- 31
  • Biografie

    Herr Raap begann im Jahr 1998 seine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Sanierungs-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Seit 1998 ist Herr Raap überregional als Konkursverwalter und seit 1999 als Insolvenzverwalter tätig. Von 2004 bis 2014 war Herr Raap Partner einer multidisziplinären Partnerschaft aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit Standorten in Deutschland und Frankreich. Seit Dezember 2014 ist Herr Raap Partner bei Raap & Partner mbB Rechtsanwälte.

    Herr Raap spricht Deutsch (Muttersprache) und Englisch.

Axel Raap, berät mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, Gesellschafter, Kapitalgeber und Freiberufler in Kernbereichen des deutschen Wirtschaftsrechts und im Sanierungs- und Insolvenzrecht sowie Privatpersonen in insolvenzrechtlichen und erbrechtlichen Fragestellungen.
Die Fachgebiete von Herrn Raap umfassen: Gesellschafts- und Handelsrecht, Recht des Unternehmenskaufes (M & A), Haftungsrecht, Sanierungs- und Insolvenzrecht, Immobilienrecht, Prozessführung.

Typische von Herrn Raap betreute Fälle umfassen:

Gesellschaftsrecht

  • Gründungsberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschlüsse, Begleitung bei Finanzierungsverhandlungen
  • Beratung Verkäufer oder Käufer bei Unternehmenskäufen und Verkäufen, Vorbereitung und Durchführung rechtlicher Due Diligence, Erstellung und Verhandlung Kaufvertrag
  • Erstellung und Verhandlung von Beteiligungsverträgen, Satzungen, Geschäftsordnungen für Geschäftsführer, Vorbereitung Gesellschafterversammlungen
  • Vorbereitung Umwandlungsmaßnahmen, z.B. von der GmbH zur Aktiengesellschaft, Erstellung Aktienkaufverträge
  • Gestaltung von Unternehmensverträgen, wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Betriebspachtverträge, Erstellung Verschmelzungsverträge
  • Verhandlungen mit Gesellschaftern von Personen- und Kapitalgesellschaften zur Beilegung von Auseinandersetzungen und zur Neustrukturierung der Gesellschaft(en).

Handels-Zivilrecht / Arbeitsrecht

  • Erstellung und Verhandlung von:
    • Kauf- und Mietverträgen über bewegliches Anlagevermögen und Immobilien
    • Markenkauf- und Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen
  • Entwurf und Überprüfung von AGB (Allgemeinen Verkaufs- und Einkaufsbedingungen)
  • Erstellung und Verhandlung von Geschäftsführerdienstverträgen, Gewinnbeteiligungen, Arbeitsverträge; Kündigungen (arbeitgeberseitig), Abwehr von Kündigungsschutzklagen
  • Erbrechtliche Gestaltungen für Unternehmer und Privatpersonen, Gestaltung Unternehmensnachfolge.

Haftungsberatung

  • Präventive Haftungsberatung und zu Organpflichten für Gesellschafter/Geschäftsführer GmbH sowie Vorstand und Aufsichtsrat Aktiengesellschaft
  • Abwehr von Haftungsansprüchen einschließlich Insolvenzverschleppungshaftung gegen Geschäftsführer/ Vorstand/ Aufsichtsrat
  • Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen von Insolvenzverwaltern einschließlich Honoraranfechtung gegenüber Steuerberatern

Sanierungs- und Insolvenzberatung

  • Überprüfung Insolvenzantragsgründe in der Unternehmenskrise von Personen- und Kapitalgesellschaften, Sanierungsverhandlungen mit Gesellschaftern, anderen Kapitalgebern
  • Beratung zur Beseitigung von Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung, Überprüfung Sanierungsgutachten, Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern des Unternehmens und des Geschäftsführers/Vorstandes
  • Beratung bei Verhandlungen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Begleitung der Verhandlungen mit Investoren, Vorbereitung und Verhandlung Kaufvertrag Insolvenzverwalter (Asset Deal), Beratung Geschäftsführer/Gesellschafter bei der Neugründung und Beteiligung Investor
  • Vertretung in- und ausländischer Gläubiger in Insolvenzverfahren in Deutschland, Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Insolvenzverwaltern, insbesondere Sicherungsrechte
  • Beratung zum Schutzschirmverfahren (ESUG), Erstellung Insolvenzpläne
  • Begleitung Einzelunternehmer, Geschäftsführer und Vorstände im persönlichen Insolvenzverfahren