Wir stehen an Ihrer Seite.

Insolvenzberatung

Als Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter können wir Sie umfassend bei der Prüfung der Insolvenzantragsgründe (Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung) und bei der Vorbereitung von Insolvenzanträgen unterstützen. Im Rahmen von angestrebten Sanierungen können wir Ihnen den rechtlichen Rahmen für die Erstellung oder Überprüfung von Insolvenzplänen aufzeigen. Wir können sie auch im Insolvenzantragsverfahren und Insolvenzverfahren begleiten.

Wir sind regelmäßig bei der Abwehr von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen (insbesondere gemäß §§ 129 ff. InsO und §§ 43. 64 GmbHG) für unsere Mandanten tätig.

Darüber hinaus bieten wir Kurztrainings für Geschäftsführer oder Vorstände im Insolvenz- und Haftungsrecht an. Mit unserem erfahrenen Netzwerk können wir auch die Erstellung von Bescheinigungen für ein Schutzschirmverfahren (ESUG) anbieten. Gläubigern helfen wir bei der Geltendmachung ihrer Forderungen und bei der Durchsetzung von gewährten Sicherungsrechten.

Zusammengefasst:

  • Kurztraining Geschäftsführer oder Vorstand im Insolvenzrecht und zu Handlungsalternativen
  • Erstellung Bescheinigung nach ESUG
  • Unterstützung bei der Prüfung der Insolvenzantragsgründe Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung
  • Vorbereitung Insolvenzantrag, Begleitung im Insolvenzantrags- und Insolvenzverfahren
  • Erstellung oder Überprüfung von Insolvenzplänen
  • Unterstützung von Gläubigern bei der Geltendmachung ihrer Forderungen und Sicherungsrechte
  • Abwehr von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen