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Luftverkehrsrecht

Wir beraten regelmäßig Luftfahrtunternehmen bei der Erstellung und Verhandlung von luftfahrtrechtlichen Verträgen, wie beispielsweise Leasingverträgen, Management- und Halterschaftsverträgen und Beteiligungsverträgen mit Investoren. Bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können wir durch eine sachgerechte Individualisierung der Bedingungen auf das jeweilige Luftfahrtunternehmen Haftungsgefahren aufzeigen und abwenden.

Typische Tätigkeiten in diesem Bereich sind:

  • Entwurf und Prüfung von Leasingverträgen (vom Business Jet bis zum Großraumflugzeug)
  • Entwurf von Management- und Halterschaftsverträgen
  • Erstellung von Geschäftsbedingungen (AGB) für Luftfahrtunternehmen
  • Erstellung und Verhandlung von Beteiligungs- und Gesellschaftsverträgen zur optimalen Einbindung von Investoren
  • Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen von Unternehmensgruppen (Besitz- und Betriebsgesellschaften)
  • Rechtliche Begleitung bei Unternehmensverkäufen und Beteiligung von Investoren einschließlich Betreuung im Rahmen einer rechtlichen Due Diligence
  • Entwurf und Prüfung von Verträgen für den Ankauf und Verkauf von Flugzeugen
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Leistungsanbietern (claim management)
  • Entwurf und Prüfung von Verträgen mit Leistungsanbietern (z.B. für die Belieferung von Treibstoffen, Wartungsverträgen)