Stürmische Zeiten- Wir sind für Sie da!

Sanierungsberatung Hamburg

Sanierungsberatung durch Raap & Partner

Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Partner als Insolvenzverwalter und durch die Spezialisierung auf die Sanierung und Rettung von Unternehmen fast jeder Größenordnung sind wir in einer Vielzahl von Unternehmensfortführungen tätig geworden.

Wir verfügen außerdem über langjährige Praxiserfahrungen als Sanierungsberater außerhalb von Insolvenzverfahren und verfügen über umfangreiche Erfahrungen „auf beiden Seiten“.

Wir haben vielfältige und eingehende Branchenerfahrungen gesammelt und arbeiten uns schnell und effektiv in die Besonderheiten Ihres Unternehmens ein.

Wir betreuen Sie als Unternehmer und Geschäftsführer/Vorstand persönlich und helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

Sanierungsberatung

Wir beraten fortlaufend und umfassend Geschäftsführer bzw. Vorstände in der Krisenphase eines Unternehmens.

In diesem Zusammenhang beraten wir die Geschäftsleitung bei der der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung einer Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung (im Sinne der Insolvenzordnung).

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in Vertragsgestaltungen in der Krise eines Unternehmens und helfen Ihnen bei Notverkäufen, Verkäufen durch share oder asset deal und übertragenden Sanierungen.

Ein wichtiger Bereich ist die Beratung der Geschäftsführer zur präventiven Haftungsberatung, z.B. einer drohenden Haftung aufgrund von §§ 43, 64 GmbHG. Darüber hinaus unterstützen wir Sie in der Verhandlung von Kapitalmaßnahmen und sonstigen Sanierungsverhandlungen mit Gesellschaftern, anderen Kapitalgebern und Gläubigern. Durch unser Netzwerk können wir Ihnen die Erstellung von Sanierungsgutachten (z.B. IDW S6) vermitteln.

Sollte über das Vermögen einer Gesellschaft bereits ein Insolvenzantrag gestellt worden sein, unterstützen wir beispielsweise Gesellschafter und/oder mögliche Investoren bei Verhandlungen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzverwalter bezüglich einer übertragenden Sanierung. Ferner unterstützen wir Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bei der Durchsetzung von Ansprüchen (z.B. von Sicherungsrechten oder Insolvenzforderungen).

Zusammengefasst:z.B. GmbH in der Krise außerhalb der Insolvenz:

  • Beratung Geschäftsführung in der Krisenphase, Vermeidung von Schäden für das Unternehmen
  • Überprüfung Insolvenzantragsgründe Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung
  • Entwicklung Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung einer Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung
  • Vertragsgestaltung in der Krise, Notverkäufe, Verkauf durch share oder asset deal, Verhandlung mit Investoren
  • präventive Haftungsberatung Geschäftsführer
  • Verhandlung mit Gesellschaftern zu Kapitalmaßnahmen
  • Sanierungsverhandlungen mit Gesellschaftern, anderen Kapitalgebern und Gläubigern der Gesellschaft
  • Begleitung bei der Erstellung von Sanierungsgutachten (z.B. IDW S6)
  • Erarbeitung von Kommunikationsstrategien gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten

z.B. übertragende Sanierung im Insolvenzverfahren:

  • Beratung vor und nach dem Insolvenzantrag
  • Verhandlungen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter
  • Begleitung bei der Verhandlung mit Investoren, oder rechtliche Vorbereitung Kaufangebot an den Insolvenzverwalter
  • Kommunikationsstrategie Öffentlichkeit
  • Koordination Vertragsverhandlungen mit Insolvenzverwalter
  • Beratung Geschäftsführer/Gesellschafter bei der Neugründung und Beteiligung Investor
  • Beratung der Geschäftsführung bei der Umsetzung des Kaufvertrages, Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern.