Kontakt

Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer (Pflichtfeld)

Ihre Nachricht

captcha

(Bitte obigen Code eintragen)


Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme gespeichert werden. Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen

Sie finden uns hier

Raap & Partner

Adresse

Raap & Partner mbB Rechtsanwälte
Jungfernstieg 7
20354 Hamburg

+49 40 3 69 19 31- 20
+49 40 3 69 19 31- 31
info@raap-partner.de
info@raap-partner.de +49 40 3 69 19 31- 20
Raap & Partner
  • Home
  • Über uns
  • Fachgebiete
    • Handels- & Gesellschaftsrecht Vertragsgestaltung
    • Geschäftsführer- & Vorstandshaftung
    • Sanierungsberatung
    • Insolvenzberatung
    • Luftverkehrsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Beratung Steuerberater
  • Team
    • Axel Raap
    • Philipp-Alexander Wagner
    • Sandra Gläser
    • Netzwerk
  • Training
  • News
  • Kontakt

Urteil BGH: Hinweispflicht des Steuerberaters bei Insolvenzantragspflicht

Urteil BGH: Hinweispflicht des Steuerberaters bei Insolvenzantragspflicht

Urteil BGH: Hinweispflicht des Steuerberaters bei Insolvenzantragspflicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung seine Rechtsprechung zur Haftung von Steuerberatern entscheidend geändert. Im Ergebnis besteht danach […]

mehr... ›
Muss ein Steuerberater auf eine Insolvenzreife Hinweisen?

Muss ein Steuerberater auf eine Insolvenzreife Hinweisen?

Der Bundesgerichtshofes (BGH) hat im Zusammenhang mit einer Haftung wegen Verletzung einer Hinweispflicht festgestellt, dass wenn ein Steuerberater bei einem […]

mehr... ›
BGH: Hinweispflicht für Steuerberater bei Insolvenzgrund

BGH: Hinweispflicht für Steuerberater bei Insolvenzgrund

Nach einer aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) besteht eine Hinweispflicht eines Steuerberaters, wenn dieser mit der Erstellung eines Jahresabschlusses beauftragt […]

mehr... ›
Warum für Steuerberater ein hohes Risiko besteht, dass Honorare an einen Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden müssen.

Warum für Steuerberater ein hohes Risiko besteht, dass Honorare an einen Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden müssen.

Wenn Mandanten wirtschaftlich in die Schieflage geraten, dann ist jeder Steuerberater froh, wenn die Honorare noch gezahlt werden. Umso ärgerlicher […]

mehr... ›
Mögliche Hinweispflicht eines Steuerberaters bei Insolvenzreife

Mögliche Hinweispflicht eines Steuerberaters bei Insolvenzreife

Soweit ein Steuerberater nicht ausdrücklich beauftragt ist, das Vorliegen von Insolvenzgründen zu prüfen, trifft ihn nach der bisherigen Rechtsprechung auch […]

mehr... ›
Kauf einer Arztpraxis oder Steuerberatungskanzlei – Risiken erkennen und vermeiden

Kauf einer Arztpraxis oder Steuerberatungskanzlei – Risiken erkennen und vermeiden

Wenn Freiberufler, wie Ärzte oder Steuerberater, ihr Unternehmen veräußern, geht es maßgeblich nicht um das Anlagevermögen, sondern vielmehr um den […]

mehr... ›

Neueste Beiträge

  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31.12.2020, aber nicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit
  • D&O-Versicherung im Insolvenzfall
  • Neue gesetzliche Regelung: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
  • Bundestag beschließt aufgrund der Corona-Pandemie neue Regelungen zur Verweigerung von Leistungen, zu Stundungen und Aussetzung von Insolvenzantragspflichten beschlossen.
  • Haftung eines Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife

Archive

  • September 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • November 2019
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • August 2019
  • März 2019
  • Februar 2019
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • März 2017
  • Februar 2017
  • Januar 2017
  • Dezember 2016
  • November 2016
  • Oktober 2016
  • September 2016
  • August 2016
  • Juli 2016
  • Juni 2016
  • Mai 2016
  • April 2016
  • März 2016
  • Februar 2016
  • Januar 2016

Kategorien

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Beratung: Steuerberater
  • Geschäftsführer- & Vorstandshaftung
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzberatung
  • Sanierungsberatung

Kontakt

Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer (Pflichtfeld)

Ihre Nachricht

captcha

(Bitte obigen Code eintragen)


Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme gespeichert werden. Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen

Sie finden uns hier

Raap & Partner

Adresse

Raap & Partner mbB Rechtsanwälte
Jungfernstieg 7
20354 Hamburg

+49 40 3 69 19 31- 20
+49 40 3 69 19 31- 31
info@raap-partner.de
© 2020 - Raap & Partner mbB Rechtsanwälte
  • Impressum
  • Über uns
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt